Mein Dozent meinte man sollte Tatbestandsmerkmale mit grün kennzeichnen und die Rechtsfolgen mit rot markieren. Ist die vorgehensweise richtig so oder wie lernt ihr die Gesetztestexte?
Es ist etwas allgemeines aber ich habe mir einen Gesetzestext aus dem BGB herausgesucht. Das BGB befasst sich mit dem Zivilrecht und gliedert sich in fünf Kategorien.
Anbei ein Gesetztestext:
§ 128 Notarielle Beurkundung. Ist durch Gesetz notarielle Beurkundung eines Vertrags vorgeschrieben, so genügt es, wenn zunächst der Antrag und sodann die Annahme des Antrags von einem Notar beurkundet wird.
Die Rechtsfolge ist doch die, dass der Vertrag gültig ist