Ich habe heute das Kapitel Recht Geschäftsfähigkeit / Willenserklärungen wiederholt und mir ist aufgefallen, dass der Taschengeldparagraph nicht im Arbeitsbuch / IHK erwähnt wird.
Den habe ich mir in meiner Zusammenfassung noch hinzugefügt, weil ich nicht weiß, ob es bei der Prüfung bzw. Klausur wichtig ist, diesen Paragraphen zu kennen.
Den Forumsmitgliedern möchte ich noch Fragen und Antworten zu diesem Thema zur Verfügung stellen.
Vielleicht hat jemand noch weitere Übungsaufgaben bzw. Fälle. Die man gemeinsam im Forum lösen kann.
Silke0577
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
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Zusammenfassungen hab ich die letzten Jahr schon unendlich viele geschrieben.
Der Taschengeldparagraph ist mit Sicherheit etwas, dass in der Prüfung dran kommen kann. Gleichzeitig ist er aber sehr leicht zu lernen. Einmal durchgelesen sollte er im Kopf sein.
Gernell würde ich sagen, dass Geschäftsfähigkeit noch eines der leichtesten Themen im Fach "Recht" ist.