Wenn man jemandem trauen kann, braucht man keinen Vertrag, ansonsten ist er nutzlos. Es ist sinnvoll Verträge zuschließen, um Klarheit zu schaffen. Verträge schriftlich abzuschließen. Das heißt nicht, dass man dem anderen nicht vertrauen kann. Wenn ein Zweifelsfall auftaucht, schaut man im Vertrag nach, ob man das geregelt hat. Sollte es nicht geregelt sein, macht man einen Ergänzungsvertrag.
Was sind die Grundregeln für Verträge: , Sie können formfrei - mündlich, schriftlich, handschriftlich und notarielle Beurkundung (bei Grundstücken)
abgeschlossen werden.
Gestaltungsfreiheit:
Jeder kann mit jedem Rechtsgeschäfte abschließen. Ein Kaufvertrag kommt mit zwei Willenserklärungen zustande. Durch Antrag und Annahme.