Ich möchte euch einen Fall zum Thema gewerbliche Schutzrechte zur Verfügung stellen.
Es gibt viele Menschen, die beim Namen Rolls Royce" oder Apple an etwas Exklusives, Teures, eben an etwas Besonderes denken. Offensichtlich war dies auch einem amerikanischen Whisky-Produzenten bewusst, der mit dieser Kfz-Marke unrechtmäßig für sich selbst werben wollte. In diesem Fall handelte es sich um die rufmäßige Nutzung einer bekannten Marke mit hohem Prestigewert.
Bei diesem Fall handelt es sich um Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster. Bei allen ist der Nachbau und oder die gewerbliche Nutzung des geschützten Produktes verboten. Dieser Schutz ist gegeben, wenn das Produkt oder die Marke beim Deutschen Patentamt in München eingetragen ist.