Der Dienstvertrag ist im §611 ff BGB geregelt. Der Dienstvertrag bezieht sich auf eine Leistung der versprochenen Dienste und zur Zahlung eines Entgelts. Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag.
Die Basis für einen Arbeitsvertrag und die meisten unselbstständig Beschäftigten, haben einen solchen Arbeitsvertrag mit den Arbeitgeber geschlossen. Das bürgerliche Gesetzbuch regelt die Basis für Arbeitsverträge § 630 BGB
Zitat von Silke0577 Die Basis für einen Arbeitsvertrag und die meisten unselbstständig Beschäftigten, haben einen solchen Arbeitsvertrag mit den Arbeitgeber geschlossen.
Ich erlaube mir mal, diese Aussage inhaltlich zu korrigieren:
Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrags. Ein Arbeitsvertrag liegt nur bei nichtselbstständiger Beschäftigung vor (deshalb ist abzugrenzen zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Beschäftigung). Selbstständige Beschäftigung und Arbeitsvertrag schließen sich aus. Der selbstständig Handelnde schließt einen Dienst- oder Werkvertrag, aber keinen Arbeitsvertrag, im Rahmen seiner selbstständigen Beschäftigung. Der Vertragspartner im Arbeitsverhältnis heißt Arbeitgeber.