Ich befasse mich gerade mit Personalbeschaffung, bei Stellenausschreibungen muss das "Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz" eingehalten werden. Im Arbeitsleben dürfen keine Bewerber hinsichtlich seiner Rasse, Sexualität oder Geschlecht benachteiligt werden.
Dieses Gesetz findet nicht nur Anwendung im Arbeitsleben sondern auch im Zivilrecht.
Seit dem 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es setzt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um.
Ziel des Gesetzes ist es, rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu verhindern oder zu beseitigen. (§ 1 AGG)
Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen sowohl für das Arbeitsleben als auch für das Zivilrecht: