Ich möchte euch einige Fälle zum Thema Anfechtungsgründe zur Verfügung stellen.
Jolanda Geldarm kauft sich Aktion zu je 265€, weil sie hofft, dass der Aktienkurs der Wertpapiere enorm ansteigen wird. Als nach einer Woche der Aktienkurs auf 190€ fällt, möchte sie die Aktien wieder zurückgeben, sie habe sich beim Kauf geirrt.
Begründung In diesem Fall handelt es sich um einen Motivirrtum und dies ist kein Anfechtungsgrund.
Ein Arzt droht einem Patienten im Krankenwagen, dass die Notaufnahme im Krankenhaus nur erfolge, wenn der Patient ein Formular für ein Einzelzimmer unterschreibt.
Begründung Die Anfechtung unter Drohung zu Stande gekommene Willenserklärung kann nur binnen eines Jahres angefochten werden.
Der Werkvertrag wurde nur geschlossen, weil der Unternehmer die Bezeichnung "Fachbetrieb" führt. Die Anfechtende hatte sich gerade diesen Vertragspartner ausgesucht, weil er meinte, dass es sich um einen in der Handwerksrolle eingetragenen Meisterbetrieb handelte. (Personenirrtum).
Ein mit dem Begriff "Qualitätswein" von hoher Güte" beworbenes Getränk ist kein Prädikatswein (Sachirrtum)
Eigenschaftsirrtum nach §119 II BGB. Wenn sich die Erklärende in der Person oder Sache geirrt hat.
Der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags durch einen Arbeitnehmer ist anfechtbar, wenn der Arbeitgeber mit einer außerordentlichen Kündigung droht und aus Sicht eines verständigen Arbeitgebers ein Kündigungsgrund überhaupt nicht vorliegt.
Nicht ausreichend ist die Drohung mit einer Strafanzeige wegen eines vom Erklärenden verursachten Autounfalls mit Personenschaden, um von diesem ein Schuldanerkenntnis zu erlangen.
Widerrechtliche Drohung § 123 I ALT 2 BGB
Die Person muss sich in einer ausweglosen Zwangslage versetzt werden. Das angedrohte Mittel oder der Zweck muss widerrechtlich sein.