Ich möchte euch einige Fälle zum Thema Antrag und Annahme ins Netz stellen:
Frau Immerfein sieht in einem Schaufenster einen Pelzmantel zum Preis 1.200€. Da Sie eine Kreditkarte mit sich führt, möchte sie den Mantel kaufen. Im Geschäft erfährt Sie, dass die Ware falsch ausgezeichnet ist und tatsächlich 12.000€ kostet.
Es stellt sich die Frage ist die Verkäuferin oder die Kassiererin verpflichtet, Frau Immerfein den Mantel zum ausgezeichneten Preis zu verkaufen? Die Frage ist zu verneinen. Denn die Schaufensterauslage stellt nur eine Aufforderung zu einem Angebot dar. Der Kunde muss ein Angebot abgeben, dem der Verkäufer zustimmen muss.