Ich möchte euch einen Fall zum diskutieren zur Verfügung stellen:
Mit einem breiten Grinsen auf dem Gesicht fragt der Moderator am Fernsehen in einer Gewinnshow eine etwa 70 Jährige Dame: "Was ist wohl das älteste Gewerbe der Welt?" - Sie reagierte etwas zögerlich, weiß jedoch, dass es sich um das Gewerbe der Prostitution handelt. Es ist der Frau nicht sehr angenehm, darüber zu sprechen. Die wird dem Moderator bewusst. Deshalb stellt er ihr zügig eine weitere andere Frage, die sie beantworten soll, um ihren Gewinnanspruch, den sie bisher erworben hat, zu erhöhen.
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat im Jahr 2000 entschieden, dass die Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist. Heute sind sie rechtlich geschützte Arbeitnehmerinnen, die Zugang zum Sozialversicherungssystem haben.